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14.5.2005: Droht eine Energierechtsnovelle zu Lasten dezentraler und erneuerbarer Energien?
Heute findet die entscheidende Koalitionsrunde zur Energierechtsnovelle (EnWG) statt. Darauf weist die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in einer Pressemeldung hin. Dem Verband zufolge will Wirtschaftsminister Wolfgang Clement den gro?en deutschen Stromversorgern bei der Kalkulation ihrer Netzentgelte das für diese "g?nstige Kalkulationsprinzip der Nettosubstanzerhaltung erlauben und ihnen in der EnWG-Novelle dar?ber hinaus die Anrechnung der K?rperschaftssteuer als Kosten zugestehen". Wie der DUH auf Basis von "Detail-Berechnungen des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)" erkl?rt, k?nnten die Energiekonzerne aus diesen Zugest?ndnissen die von ihnen bis 2010 angek?ndigten Netzinvestitionen in H?he von 9,3 Milliarden Euro vollst?ndig finanzieren und weitere 6 Milliarden Euro einbehalten. F?r die Netznutzer w?rde dies j?hrliche Zusatzkosten von 2,5 Milliarden Euro verursachen, so der Verband.
Nach seiner Einsch?tzung blieben neue Energieanbieter, die Strom dezentral und aus umweltschonenden erneuerbaren Energien anb?ten, aufgrund ?berh?hter Netznutzungsentgelte weiterhin vom Markt ausgeschlossen. Energieintensive Gro?verbraucher wie die Chemieindustrie will Clement laut dem Verband mit einer Halbierung der Netzdurchleitungsgeb?hren entlasten. Dabei gebe es für diese Branchen schon jetzt "Milliardenschwere Ausnahmeregelungen bei der ?kosteuer, bei der H?rtefallregelung im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und beim Kraft-W?rme-Kopplungs-Gesetz".
Bildhinweis: Braunkohlekraftwerk / Quelle: RWE AG
Nach seiner Einsch?tzung blieben neue Energieanbieter, die Strom dezentral und aus umweltschonenden erneuerbaren Energien anb?ten, aufgrund ?berh?hter Netznutzungsentgelte weiterhin vom Markt ausgeschlossen. Energieintensive Gro?verbraucher wie die Chemieindustrie will Clement laut dem Verband mit einer Halbierung der Netzdurchleitungsgeb?hren entlasten. Dabei gebe es für diese Branchen schon jetzt "Milliardenschwere Ausnahmeregelungen bei der ?kosteuer, bei der H?rtefallregelung im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und beim Kraft-W?rme-Kopplungs-Gesetz".
Bildhinweis: Braunkohlekraftwerk / Quelle: RWE AG