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13.2.2006: Italienische Regierung beschließt Steuernachlässe für Windpark-Betreiber
Sie italienische Regierung hat ein einheitliches gesetzliches Regelwerk von finanziellen Beihilfen für Betreiber von Windkraftanlagen beschlossen. Das Dekret Nr. 281/05 betreffe allerdings auch Anbieter anderer erneuerbaren Energien, berichtete der nationale Energiedachverband ANEV (Associazione Nazionale d"Energia del Vento). Produzenten von erneuerbaren Energien könnten Steuernachlässe von bis zu 50 Prozent und Zuschüsse für die Errichtung der notwendigen technischen Infrastrukturen der Anlagen erhalten. Zuständig für die Prüfung der Anträge und die Gewährung der Vergünstigungen sei der staatliche Versorger Terna. Wie es weiter hieß, will die italienische Regierung nicht nur Branchenneulinge, sondern vor allem auch alteingesessene konventionelle Stromproduzenten animieren, sich vorrangig in der Produktion von "sauberem" Strom zu engagieren.
Bild: Windkraftanlagen / Quelle: EWEA/GE Wind
Bild: Windkraftanlagen / Quelle: EWEA/GE Wind