Anleihen / AIF

13.10.2006: Windpark in Warburg ein Flop? - Bochumer Emittentin von Windfonds muss zahlen

Wenn ein Windpark deutlich hinter den Prognosen zurückbleibt und Anleger vergeblich auf Ausschüttungen hoffen, werden auch schon einmal die Gerichte bemüht. So geschehen im Fall eines Windparks am Standort Warburg. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatten Investoren die komplette Erstattung ihrer Investitionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro eingefordert. Laut einem Vergleich des OLG Hamm muss das ungenannte Windkraftunternehmen nun rund 70 Prozent des eingesetzten Kapitals zurückzahlen. Über das beklagte Unternehmen wurde vom OLG Hamm lediglich mitgeteilt, dass es seinen Sitz in Bochum hat. Dem Vernehmen nach handelt es sich um die dort ansässige GLS Gemeinschaftsbank, die 2001 einen Windfonds für ein Projekt in Warburg emittiert hat. Arnd Fiolka, Pressesprecher des Gerichts, konnte nicht bestätigen, dass die GLS die Beklagte sei. Er wolle dies aber auch nicht dementieren. Ihm zufolge hat nur ein Teil der Kläger dem Vergleich zugestimmt. Andere hielten an ihren umfassenderen Forderungen fest, das Verfahren werde daher fortgesetzt.

Bildhinweis: GLS-Windpark in Zodel / Quelle: Unternehmen
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