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12.12.2007: Nachhaltigkeitsfonds-News: Mikrofinanz-Fonds als neue Fondskategorie in deutsches Investmentgesetz aufgenommen – Durchbruch für die Fondsgattung in Deutschland oder nur eine Teillösung? ECOreporter.de hat nachgefragt
Deutsche Privatanleger konnten im stark wachsenden Mikrofinanz-Sektor bislang nur sehr eingeschränkt investieren. Lediglich Publikumsfonds ausländischer Anbieter kamen dafür in Frage, etwa der in Luxemburg aufgelegte responsAbility Global Microfinance Fund (Näheres zu diesem Angebot und zum Mikrokreditwesen allgemein erfahren Sie im ECOreporter.de-Beitrag vom 9. Oktober).
Anbieter durften sie aber bisher nicht aktiv vermarkten, so wenig wie deutsche Investmentfonds bisher in Mikrofinanz investieren konnten. Denn bei dieser Anlageform spielen unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, die nicht an organisierten Märkten wie Börsen gehandelt werden, eine zentrale Rolle. Daher wurde der Handel damit vom Gesetzgeber stark eingeschränkt. Vor allem Kirchenbanken und kirchliche Verbände haben darauf gedrängt, dass die Vorgaben im Investmentgesetz hierzu gelockert werden. Sie erhoffen sich davon einen entwicklungspolitischen Nutzen. Denn über Publikumfonds könnten auch Privatanleger in großem Umfang investieren, zusätzliche Mittel würden in den Mikrofinanzsektor fließen.
Im November haben Bundestag und Bundesrat das "Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften" beschlossen. Unter anderem sieht es vor, Mikrofinanz-Fonds als neue Fondskategorie aufzunehmen. Es erlaubt ihnen, zwischen 30 und 75 Prozent des Fondsvermögens in unverbriefte Darlehensforderungen anzulegen. Sie dürfen allerdings nur in beaufsichtigte Kredit- oder Finanzinstitute investieren. Der Erwerb von Wertpapieren, die von Mikrofinanz-Instituten herausgegeben werden, wurde auf 15 Prozent des Fondswertes begrenzt. Martin Wilde vom Bund Katholischer Unternehmer (BKU) kritisierte im Gespräch mit ECOreporter.de die Gesetzesänderung. Durch die engen Vorgaben schließe sie Genossenschaftsbanken, Stiftungen und Nicht-Regierungsorganisationen vom Investment aus und damit 90 Prozent der Mikrofinanzgeber. Das Argument des Anlegerschutzes ließ er nicht gelten. Das Gros der Ausgeschlossenen werde professionell und profitabel geführt, zudem schränke das Gesetz das Anlageuniversum so stark ein, „dass eine Risikostreuung kaum funktionieren kann“. Die Kirchenbanken haben bereits Mikrofinanzfonds vorbereitet. Wilde zufolge müssen sie nun prüfen, „was unter den von der Großen Koalition gesteckten Rahmenbedingungen noch möglich ist“.
Auch Brigitta Herrmann, Geschäftsführerin von Oikocredit, zeigte sich gegenüber ECOreporter.de mit der Gesetzesänderung unzufrieden. Die Ökumenische Entwicklungsgenossenschaft betätigt sich vor allem in Lateinamarika als Finanzier von Mikrofinanzprogrammen. Durch das Gesetz wird laut Herrmann nicht gesichert dass das Geld dort ankommt, wo es wirklich benötigt wird. "Das Gesetz ermöglicht Mikrofinanzinvestitionen in Institute, die so gut aufgestellt sind, dass sie ohnehin kein Problem haben, an Mittel zu kommen“, so die Geschäftsführerin. Im Kern könne das Gesetz dazu führen, dass die weiter kein Geld bekommen, die es dringend benötigen.
Eine Alternative zu den Publikumsfonds ist der Geschlossene Fonds der Münchener SachsenFonds GmbH. Sie bietet bis Ende 2007 die Beteiligung an dem Mikrofinanz Fond 1 mit zehnjähriger Laufzeit an. Der Fonds soll in die niederländische CMIC (Catalyst Microfinance Investors) investieren, die wiederum Mikrofinanzinstitute in Asien und Afrika aufbauen werde. Einsteigen können Anleger ab 10.000 US-Dollar plus fünf Prozent Agio, die Zeichnungsfrist endet mit dem laufenden Jahr. Hans Heinrichs, Geschäftsführer von SachsenFonds, geht davon aus, dass die anvisierte Platzierungssumme in Höhe von rund 13 Millionen Euro erreicht wird. Er sieht großes Interesse an dem Thema. Laut Heinrichs will sein Unternehmen „auch Privatinvestoren die Chance geben, eine gute Tat mit einem schönen Ertrag zu verbinden“ und in Mikrofinanz zu investieren. Allerdings räumt er ein, keine seriöse Gewinnprognose anbieten zu können. „Erlöse können erst ausgezahlt werden, nachdem die Mikrofinanzinstitute aufgebaut und dann verkauft worden sind“, so Heinrichs. Damit sei erst nach sieben bis zehn Jahren zu rechnen. „Wir sind sicher, dass 10 Prozent p.a. gut zu erreichen sind“, gibt er sich optimistisch. In einem Anlagecheck wird ECOreporter.de das Angebot demnächst ausführlich prüfen und vorstellen.
Bildhinweise:
Aufbau einer Mikrofinanzfiliale in Kinshasa. / Quelle: ProCredit Holding AG;
Irene Castro Quilca, die Kleinbäuerin und Mutter von vier Kindern aus Peru ist eine der Kleinkreditnehmerinnen von Oikocredit / Quelle: Unternehmen
Anbieter durften sie aber bisher nicht aktiv vermarkten, so wenig wie deutsche Investmentfonds bisher in Mikrofinanz investieren konnten. Denn bei dieser Anlageform spielen unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, die nicht an organisierten Märkten wie Börsen gehandelt werden, eine zentrale Rolle. Daher wurde der Handel damit vom Gesetzgeber stark eingeschränkt. Vor allem Kirchenbanken und kirchliche Verbände haben darauf gedrängt, dass die Vorgaben im Investmentgesetz hierzu gelockert werden. Sie erhoffen sich davon einen entwicklungspolitischen Nutzen. Denn über Publikumfonds könnten auch Privatanleger in großem Umfang investieren, zusätzliche Mittel würden in den Mikrofinanzsektor fließen.
Im November haben Bundestag und Bundesrat das "Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften" beschlossen. Unter anderem sieht es vor, Mikrofinanz-Fonds als neue Fondskategorie aufzunehmen. Es erlaubt ihnen, zwischen 30 und 75 Prozent des Fondsvermögens in unverbriefte Darlehensforderungen anzulegen. Sie dürfen allerdings nur in beaufsichtigte Kredit- oder Finanzinstitute investieren. Der Erwerb von Wertpapieren, die von Mikrofinanz-Instituten herausgegeben werden, wurde auf 15 Prozent des Fondswertes begrenzt. Martin Wilde vom Bund Katholischer Unternehmer (BKU) kritisierte im Gespräch mit ECOreporter.de die Gesetzesänderung. Durch die engen Vorgaben schließe sie Genossenschaftsbanken, Stiftungen und Nicht-Regierungsorganisationen vom Investment aus und damit 90 Prozent der Mikrofinanzgeber. Das Argument des Anlegerschutzes ließ er nicht gelten. Das Gros der Ausgeschlossenen werde professionell und profitabel geführt, zudem schränke das Gesetz das Anlageuniversum so stark ein, „dass eine Risikostreuung kaum funktionieren kann“. Die Kirchenbanken haben bereits Mikrofinanzfonds vorbereitet. Wilde zufolge müssen sie nun prüfen, „was unter den von der Großen Koalition gesteckten Rahmenbedingungen noch möglich ist“.
Auch Brigitta Herrmann, Geschäftsführerin von Oikocredit, zeigte sich gegenüber ECOreporter.de mit der Gesetzesänderung unzufrieden. Die Ökumenische Entwicklungsgenossenschaft betätigt sich vor allem in Lateinamarika als Finanzier von Mikrofinanzprogrammen. Durch das Gesetz wird laut Herrmann nicht gesichert dass das Geld dort ankommt, wo es wirklich benötigt wird. "Das Gesetz ermöglicht Mikrofinanzinvestitionen in Institute, die so gut aufgestellt sind, dass sie ohnehin kein Problem haben, an Mittel zu kommen“, so die Geschäftsführerin. Im Kern könne das Gesetz dazu führen, dass die weiter kein Geld bekommen, die es dringend benötigen.
Eine Alternative zu den Publikumsfonds ist der Geschlossene Fonds der Münchener SachsenFonds GmbH. Sie bietet bis Ende 2007 die Beteiligung an dem Mikrofinanz Fond 1 mit zehnjähriger Laufzeit an. Der Fonds soll in die niederländische CMIC (Catalyst Microfinance Investors) investieren, die wiederum Mikrofinanzinstitute in Asien und Afrika aufbauen werde. Einsteigen können Anleger ab 10.000 US-Dollar plus fünf Prozent Agio, die Zeichnungsfrist endet mit dem laufenden Jahr. Hans Heinrichs, Geschäftsführer von SachsenFonds, geht davon aus, dass die anvisierte Platzierungssumme in Höhe von rund 13 Millionen Euro erreicht wird. Er sieht großes Interesse an dem Thema. Laut Heinrichs will sein Unternehmen „auch Privatinvestoren die Chance geben, eine gute Tat mit einem schönen Ertrag zu verbinden“ und in Mikrofinanz zu investieren. Allerdings räumt er ein, keine seriöse Gewinnprognose anbieten zu können. „Erlöse können erst ausgezahlt werden, nachdem die Mikrofinanzinstitute aufgebaut und dann verkauft worden sind“, so Heinrichs. Damit sei erst nach sieben bis zehn Jahren zu rechnen. „Wir sind sicher, dass 10 Prozent p.a. gut zu erreichen sind“, gibt er sich optimistisch. In einem Anlagecheck wird ECOreporter.de das Angebot demnächst ausführlich prüfen und vorstellen.
Bildhinweise:
Aufbau einer Mikrofinanzfiliale in Kinshasa. / Quelle: ProCredit Holding AG;
Irene Castro Quilca, die Kleinbäuerin und Mutter von vier Kindern aus Peru ist eine der Kleinkreditnehmerinnen von Oikocredit / Quelle: Unternehmen