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12.12.2003: Nächstes Jahr 200 Millionen Euro im Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien
Ab 2004 gelten neue Förderrichtlinien im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, berichtet das Bundesumweltministerium. Das Programm werde gespeist aus den Ökosteuereinnahmen, die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen. Im nächsten Jahr sollen dafür 200 Millionen Euro (nach 190 Millionen Euro 2003) zur Verfügung stehen. Die Fördermittel sollen bis 2006 kontinuierlich auf 230 Millionen Euro pro Jahr wachsen. Das Anreizprogramm bietet Zuschüsse und Teilschulderlasse, mit denen zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilweise vorzeitig getilgt werden. Der Kreis der Antragsberechtigten wird gegenüber früheren Jahren erweitert. Künftig können neben privaten Nutzern auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge stellen. Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen können die Richtlinie erst nach einer ausstehenden Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen. Die neuen Förder-Richtlinien gelten bis Ende 2006.
Die Anträge für Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen, sowie zur Verbrennung von fester Biomasse bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Biogasanlagen, große Anlagen zur Verbrennung von Biomasse, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefen-Geothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW und der Bundesregierung gefördert. Die neuen Richtlinien sind im Internet (www.bmu.de) abrufbar. Förderanträge gibt"s beim BAFA (www.bafa.de) und der KfW (www.kfw.de).
Die Anträge für Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen, sowie zur Verbrennung von fester Biomasse bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Biogasanlagen, große Anlagen zur Verbrennung von Biomasse, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefen-Geothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW und der Bundesregierung gefördert. Die neuen Richtlinien sind im Internet (www.bmu.de) abrufbar. Förderanträge gibt"s beim BAFA (www.bafa.de) und der KfW (www.kfw.de).