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11.5.2004: Entscheidung nach sechs Jahren: Windkraftanlagen im Wybelsumer Polder zulässig - EU stellt Vertragsverletzungsverfahren ein
Nach rund sechs Jahren hat die EU-Kommission jetzt das Vertragsverletzungsverfahren zum Wybelsumer Polder eingestellt. Das meldet das Niedersächsische Umweltministerium. Niedersachsen war laut dem Bericht vorgeworfen worden, mit der Zulassung des Windparks Wybelsumer Polder gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie zu verstoßen. Hans-Heinrich Sander, Niedersäschischer Umweltminister, erkllärte. "Nun besteht endlich Rechtssicherheit und die Windenergienutzung im Wybelsumer Polder ist damit zulässig."
Ob der Wybelsumer Polder für Windenergiegewinnung genutzt werden kann oder bereits vor dem Bau des Windparks als Europäisches Vogelschutzgebiet hätte ausgewiesen werden müssen, war Gegenstand einer seit 1998 anhängigen rechtlichen Auseinandersetzung. Es ging dabei insbesondere um die Grundsatzfrage, ob ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden muss, wenn klar ist, dass die Vogelbestände auf Grund befristeter technischer Maßnahmen nur vorübergehend auftreten.
Ob der Wybelsumer Polder für Windenergiegewinnung genutzt werden kann oder bereits vor dem Bau des Windparks als Europäisches Vogelschutzgebiet hätte ausgewiesen werden müssen, war Gegenstand einer seit 1998 anhängigen rechtlichen Auseinandersetzung. Es ging dabei insbesondere um die Grundsatzfrage, ob ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden muss, wenn klar ist, dass die Vogelbestände auf Grund befristeter technischer Maßnahmen nur vorübergehend auftreten.