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10.9.2003: EU-Kommission schlägt geringere Besteuerung von Dividenden vor
Die Europäische Kommission will die Dividendenbesteuerung ändern. Laut Frits Bolkestein, dem für Steuern zuständigen EU-Kommissar, soll das Besteuerungsrecht für Unternehmen diese in Zukunft noch weiter von einer möglichen Doppelbesteuerung ausschließen. Im Einzelnen schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich der so genannten Mutter-/Tochter-Richtlinie (90/435/EWG) auszuweiten. Damit soll bei einer größeren Anzahl von Unternehmen die vorgeschriebene Mindestbeteiligung für die Inanspruchnahme der Steuervorteile von 25 Prozent auf 10 Prozent herabgesetzt werden. Die Mutter-/Tochter-Richtlinie sieht bei Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften in unterschiedlichen Mitgliedstaaten eine Befreiung von der Quellensteuer vor. Sie verhindert, dass Gewinne der Tochter bei der Mutter nochmals besteuert werden. Frits Bolkestein: "Die Kommission ist entschlossen zu gewährleisten, dass die Steuerpolitik der EU dazu beiträgt, die EU bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".