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10.12.2003: Vom Neuen Jahr an mehr Wärme aus der Tiefe? - EEG-Novelle sieht Kredite und Teilschuldenerlasse für Geothermie vor
Mit der EEG-Novelle hätten sich für die tiefe Geothermie entscheidende Verbesserungen gegenüber dem alten Marktanreizprogramm ergeben, berichtet die Geothermische Vereinigung aus Geeste. Entscheidend sei, dass nun auch Kommunen, kommunale Betriebe oder Körperschaften öffentlichen Rechts Anträge stellen könnten. Maximal 40 Prozent der Investitionen werde nunmehr aus Bundesmitteln gefördert. In der alten Richtlinie waren es nur zwanzig Prozent. Außerdem sei eine Beteiligung der Bundesländer nun nicht mehr erforderlich. Einige Bundesländer hatten die Erdwärmeplaner im Regen stehen lassen: Es mangelte an Geld für Länderprogramme und manchmal auch am politischen Willen. Die Vereinigung hofft, dass dieses Hindernis für die Erdwärme mit der EEG-Novelle aus dem Weg geräumt ist.
Die Förderung soll künftig über Darlehen aus Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und aus Teilschuldenerlassen erfolgen, erläutert die Geothermische Vereinigung. Der Teilschuldenerlass betrage 103 Euro je Kilowatt errichteter Nennwärmeleistung, insgesamt höchstens 1 Million Euro je Einzelanlage. Wenn für die Anlage extra ein Fernwärmenetz zu errichten ist, gibt es einen zusätzlichen Teilschuldenerlass von 50 Euro je Meter Rohrleitung (maximal 600.000 Euro). Es muss dafür aber ein Absatz von mindestens 1,5 Megawattstunden pro Jahr und Meter Rohrlänge nachgewiesenen werden.
Die Fördersätze sollen ab 2005 degressiv gestaltet werden. Die Förderung sei bis Ende 2006 befristet. Frist für die Abgabe der Anträge sei der 15.10.2006. Im Herbst 2005 werde über eine mögliche Fortführung des Programms entschieden.
Die komplette Richtlinie findet sich unter www.geothermie.de.
Die Förderung soll künftig über Darlehen aus Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und aus Teilschuldenerlassen erfolgen, erläutert die Geothermische Vereinigung. Der Teilschuldenerlass betrage 103 Euro je Kilowatt errichteter Nennwärmeleistung, insgesamt höchstens 1 Million Euro je Einzelanlage. Wenn für die Anlage extra ein Fernwärmenetz zu errichten ist, gibt es einen zusätzlichen Teilschuldenerlass von 50 Euro je Meter Rohrleitung (maximal 600.000 Euro). Es muss dafür aber ein Absatz von mindestens 1,5 Megawattstunden pro Jahr und Meter Rohrlänge nachgewiesenen werden.
Die Fördersätze sollen ab 2005 degressiv gestaltet werden. Die Förderung sei bis Ende 2006 befristet. Frist für die Abgabe der Anträge sei der 15.10.2006. Im Herbst 2005 werde über eine mögliche Fortführung des Programms entschieden.
Die komplette Richtlinie findet sich unter www.geothermie.de.